Garantie & Gewährleistung
Die Gewährleistung oder Mängelhaftung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee) Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden s.o. .
Gewährleistung/Gewährleistungsausschluss SRAM
Die Firma SRAM gibt in einem Zeitraum von 6 Monaten eine Gewährleistung auf Verschleißteile. Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zum normalen Verschleiß von Komponenten kann es infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der Nichteinhaltung von Empfehlungen von SRAM und/oder durch Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen kommen.
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß der Montageanleitungen von SRAM montiert und/oder eingestellt wurden.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher Nutzung, Nichtbeachten der Herstellerangaben oder sonstiger Umstände, unter denen das Produkt nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Bei Veränderung am Produkt erlisch der Gewährleistungsanspruch.
Der Gewährleistunganspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
Schäden die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von SRAM für die Verwendung mit SRAM-Komponeneten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Beispiele für Verschleißteile:
- Staubdichtungen
- Buchsen
- Luftschließende O-Ringe
- Gleitringe
- Bewegliche Teile aus Gummi
- Schaumgummiringe
- Federelemente und Hauptlager am Hinterbau
- Obere Rohre (Tauchrohre)
- Überdrehte Gewinde/ Schrauben (Aluminium, Titan, Magnesium oder Stahl)
